Was kann und wie funktioniert ein Abfindungsrechner?

rechtsschutzversicherung test (1)Unter einer Abfindung versteht man eine Entschädigung für den Verlust eines Arbeitsplatzes sowie des damit verbundenen sozialen Besitzstandes. Aufgrund der Arbeitsrechts in Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf die Zahlung einer jeweiligen Abfindung, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Was die Lohnsteuer anbelangt, so sind Abfindungen ein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn und können auf der Grundlage der Fünftelregelung unter Umständen ermäßigt besteuert werden.

Bei den Sozialversicherungen sind Abfinden in unbegrenzter Höhe beitragsfrei, wenn die Abfindung aufgrund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als eine Art Entschädigung für den Wegfall der zukünftigen Verdienstmöglichkeit, der durch den Verlust des Arbeitsplatzes eintritt, gewährt wird. 

Die Ausbezahlung von Abfindungen kann in einem Betrag, in fortlaufenden Teilbeträgen oder in verschiedenen Raten ausgezahlt werden. Mit Hilfe eines entsprechenden Rechners kann je nach Jahresgehaltshöhe und der zu erhaltenden Abfindung die zu erwartende steuerliche Belastung errechnet werden. 


Die Abfindungshöhe, die in den Abfindungsrechner eingegeben werden muss

Grundsätzlich ist die Abfindungshöhe zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei verhandelbar. Vom Gesetz her gibt es hierzu keine Vorgaben. Vielfach wird es bei den Firmen so gehandhabt, dass man mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung abschließt. Auch gibt es häufig eine solche Vorgehensweise im Rahmen von gerichtlichen Vergleichen bei einem Kündigungsschutzprozess.

Hierbei gilt die Faustregel, die man dann in den Abfindungsrechner eingeben kann, dass pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zwischen einem halben und maximal einem Bruttomonatsgehalt gerechnet werden kann

Steuerliche Entlastung bei der Anwendung der sog. Fünftelregelung für die Abfindung

Grundsätzlich sind Abfindungen, die ein Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, steuerpflichtig. Aufgrund der im Steuergesetz vorhandenen Steuerprogression würde dann mit den regulären Einkommen zusammen es zu einer außergewöhnlich hohen Steuerbelastung im Jahr der Abfindungszahlung kommen.

Um diese außergewöhnliche Steuerbelastung zu vermeiden, gibt es die sog. Fünftelregelung. Hierbei wird dann der steuerliche Effekt einer solchen Abfindung auf 5 Jahre verteilt. Dabei wird dann zunächst das Einkommen im Jahr der Abfindung ohne diese berechnet und zum anderen die Steuer für das Einkommen incl. Abfindung mit einem Fünftel der Abfindung berechnet.

Der sich daraus ergebende Differenzbetrag wird dann mit dem Faktor 5 multipliziert. Dadurch entsteht eine geringere Steuerprogression und somit auch eine geringere Steuerbelastung, als wenn dann die Abfindung auf einmal komplett besteuert wird. Dieser Effekt wird bei den Rechnern für die Abfindung teilwiese nicht berücksichtigt.