Krankenversicherung wechseln – So geht’s

In Zeiten, in denen in der Öffentlichkeit verstärkt über das Thema Gesundheit diskutiert wird, kann es sich durchaus einmal lohnen, auch einen Blick auf seine Krankenkasse zu werfen. Ein Wechsel ist für viele Versicherte attraktiver als oft angenommen und lässt sich zudem relativ unkompliziert vornehmen.

Die Vorteile eines Wechsels

Die Tatsache, dass in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht existiert, führt bei vielen Versicherten zu der Annahme, dass ohnehin alle gesetzlichen Krankenkassen gleich sind. In der Folge setzen sich viele Menschen mit einem Wechsel gar nicht erst auseinander, was jedoch ein Fehler ist. Spätestens, seitdem im Jahr 2015 der kassenindividuelle Zusatzbeitrag eingeführt wurde, lohnt sich der Vergleich. Die Zusatzbeiträge können zwischen 0 und 2,7 Prozent liegen und damit finanziell einen ziemlichen Unterschied ausmachen.

Darüber hinaus empfiehlt sich ein Blick auf die Zusatzleistungen. Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist in Deutschland gerade in diesem Bereich größer als viele Versicherte annehmen. Die Kosten sind also nicht der einzige Punkt, der bei einem Vergleich zwischen den Kassen berücksichtigt werden sollte. Mitunter lohnt es sich auch, ein paar Euro mehr auszugeben und dafür umfangreichere Leistungen zu erhalten. Zudem gibt es bestimmte Bonus- und Vorsorgeprogramm, die sich ebenfalls auszahlen können.

Die Kündigung

Ein Krankenkassenwechsel ist alles andere als kompliziert. Wer beispielsweise zur Krankenkasse IKK Suedwest wechseln und profitieren möchte, muss zunächst einmal eine Kündigung bei seiner aktuellen Krankenkasse einreichen. Die Kündigung muss lediglich die Voraussetzung der Schriftform erfüllen. Zu beachten gilt es allerdings, dass es eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gibt. Wer also beispielsweise ab dem 1. August zu einer neuen Krankenkasse wechseln möchte, muss bis zum 31. Mai kündigen.

Neben der Kündigungsfrist gilt es zudem, die Mindestmitgliedschaft zu beachten. So darf eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse erst gekündigt werden, wenn die Mitgliedschaft zuvor mindestens 18 Monate betragen hat. Eine Ausnahme greift, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge erhöht oder erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt. Dann besteht ein Sonderkündigungsrecht, wobei die Frist erneut zwei Monate beträgt.

Schnell und einfach zur neuen Krankenkasse

Gleichzeitig mit dem Verschicken des Kündigungsschreiben sollten sich die Versicherten schon bei der neuen Krankenkasse anmelden. Sorgen, nicht angenommen zu werden, muss sich dabei niemand machen. In Deutschland dürfen gesetzliche Krankenversicherungen eine Person nicht ablehnen. Es spielt also keine Rolle, welches Alter man hat oder in was für einem Gesundheitszustand sich jemand befindet.

Die Anmeldung lässt sich in vielen Fällen ganz bequem online machen. Neben den persönlichen Daten benötigt die Kasse zudem eine sogenannte Kündigungsbestätigung. Diese verschickt die alte Krankenkasse nach dem Erhalt der Kündigung. Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, das Schreiben innerhalb von zwei Wochen zuzustellen.

Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse kann erst beginnen, nachdem diese sie schriftlich bestätigt hat. Der Versicherte muss diese Bestätigung anschließend bei seinem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist vorlegen. Im Falle von freiwillig Versicherten muss die Bescheinigung bei der bisherigen Krankenkasse vorgezeigt werden, damit der Wechsel endgültig wirksam ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass immer ein Versicherungsschutz vorliegt. Auch bei einem Wechsel besteht also nie die Gefahr, dass eine Person selbst für einen kurzen Zeitraum nicht versichert sein könnte.