Unzulässige Inkasso Forderung abwehren

Die Kosten, die von Inkassounternehmen verlangt werden, können schnell ziemlich hoch ausfallen. So mancher Verbraucher würde sich wünschen, dass eine günstigere Lösung möglich wäre oder man eine Inkasso Forderung abwehren könnte. Oft bleibt es nicht nur bei dem Wunsch eine Inkasso Forderung abwehren zu wollen, denn nicht alle Forderungen von einem Inkassobüro sind auch berechtigt bzw. nicht in der geforderten Höhe berechtigt. Man sollte wissen wann man Inkassokosten zu tragen hat und wie man eine unberechtigte Inkasso Forderung abwehren kann.

Wann kommt es zu einer Inkasso Forderung?

Bevor es zu einer Forderung eines Inkassounternehmens kommen kann, muss eine berechtigte Hauptforderung bestehen. Eine solche Hauptforderung fehlt, wenn es sich um ein unseriöses Inkassobüro handelt, das auf der Suche nach Opfern ist oder wenn es eine vertraglich oder gar gesetzliche Forderung geben soll, es aber eine solche gar nicht gibt. Eine Inkasso Forderung sollte man daher immer dann versuchen abzuwehren, wenn man sich sicher ist, dass hinter ihr keine berechtigte Hauptforderung stehen kann. Doch auch bei einer berechtigten Forderung, sollte man sich immer die Frage stellen, ob diese in der genannten Höhe besteht, denn nicht selten sind die Forderungen der Inkassounternehmen viel zu hoch. Aus diesem Grund sollte man jede Forderung eines Inkassobüros genau prüfen und im Zweifelsfall eine Inkasso Forderung abwehren.

Wann ist eine Inkassoforderung gerechtfertigt?

Berechtigt ist eine Inkassoforderung meist dann, wenn man mit der Zahlung einer Geldforderung in Verzug ist. In so einem Fall können die Kosten für das Tätigwerden eines Inkassobüros dem Verbraucher in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für ein Inkassounternehmen muss man nicht zahlen, wenn schon bei der Beauftragung des Inkassobüros absehbar war, dass die hauptsächliche Forderung nicht erfüllt werden kann oder will. Unrechtmäßig ist es demnach, wenn einem Empfänger von Hartz 4 oder einer anderen finanziell schwach aufgestellten Personen unnötige Inkassokosten entstehen.

Inkassounternehmen, die keine zulässige Genehmigung für Deutschland besitzen, können keine Inkassogebühren geltend machen. Eine solche Inkasso Forderung abzuwehren ist daher nicht schwer, denn ohne entsprechende Konzession müssen keine Kosten gezahlt werden.

Eine Inkasso Forderung kann man auch immer dann abwehren, wenn die Einziehung von Forderungen an ein Unternehmen abgegeben wird, obwohl dies auch vom Forderungsmanagement der Firma selbst hätte erfolgen können. Ähnlich sieht es aus, wenn das Inkassounternehmen wirtschaftlich mit der Firma verbunden ist, welche die Hauptforderung stellt. Unseriöse Firmen beauftragen Inkassounternehmen, an denen sie selbst beteiligt waren oder immer noch sind.

Man kann jedoch nicht von jeder Inkassoforderung davon ausgehen, dass man diese abwehren kann bzw. sollte. Viele Forderungen von Inkassounternehmen sind berechtigt und sollten auch beglichen werden. Eine berechtigte Inkasso Forderung sollte man nur dann versuchen abzuwehren, wenn die Kosten zu hoch sind. Aus diesem Grund sollte man überprüfen, ob die Höhe der Inkassoforderung auch berechtigt ist.

Oft kommt es auch dazu, dass Kosten zweimal veranschlagt werden, etwa für das Inkassounternehmen und einen Anwalt, die beide die Schulden eintreiben sollen. Hier ist es möglich die Forderung abzuwehren, denn die Kosten für die Eintreibung der Schulden muss nicht zweimal in voller Höhe bezahlt werden. Welche Kosten wirklich getragen werden müssen, hängt immer vom Einzelfall ab, daher sollte man sich in solch einer Situation fachmännisch beraten lassen.

Inkassounternehmen, die unseriös arbeiten erkennt man meist daran, dass sie Verbrauchern in ihren Schreiben oft aggressiv mit Gerichtsvollziehern oder Zwangsvollstreckung drohen. Zudem drohen sie mit Hausbesuchen von Mitarbeitern und verlangen sehr hohe Kosten für völlig unberechtigte Forderungen. Ein weiteres Indiz für Abzockunternehmen ist eine fehlende Adresse in Deutschland, denn viele unseriöse Firmen geben nur ein Postfach im Ausland an, sodass eine Kontaktaufnahme meist nicht möglich ist. Bevor man eine unberechtigte Inkasso Forderung abwehren kann, sollte man in seinen persönlichen Unterlagen nachforschen, ob es sich wirklich um eine nicht berechtigte Forderung handelt. Eine titulierte Forderung verjährt erst nach dreißig Jahren, daher sollte man sicher gehen, dass keine Zahlung an einen Gläubiger aussteht.

Wer nicht die finanziellen Mittel aufbringen kann um eine Forderung zu begleichen, jedoch vermeiden möchte das ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und es im schlimmsten Fall zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung kommt, der hat auch die Möglichkeit die Forderung durch einen günstigen Kredit zu begleichen. Die Webseite http://www.amicos.de bietet Kreditlösungen für Jedermann. Auch Arbeitslose sowie Hartz 4 Empfänger haben auf der Plattform die Möglichkeit einen Kredit zu erhalten.