Widerruf und Rückabwicklung der Renten- und Lebensversicherung

Warum Sie sich den Widerruf Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung tatsächlich durch den Kopf gehen lassen sollten

Die bis jetzt andauernde Niedrigzinsphase erschwert es den Versicherungsunternehmen, zum einen den Garantiezins einzuholen und zum anderen die Kosten, die anfallen, auch abzudecken. Es werden – kurzfristig betrachtet – keine Zinserhöhungen erwartet, mit der Folge, dass sich die Schwierigkeiten, die Versicherungen bis zu diesem Zeitpunkt bereits verspürt haben, in diesem Jahr noch verschärfen werden. Die noch weitreichendere Folge ist ein ansteigendes Insolvenzrisiko des Versicherungsdienstleisters – dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung handelt. Dieses Risiko könnte zumindest zeitweilig dadurch verringert werden, dass gegenüber dem jeweiligen Versicherungsnehmer geringere Zahlungen erfolgen. Allerdings erfolgt nicht gleichzeitig auch die Senkung der Beiträge der Versicherungsnehmer – diese werden davon nicht berührt. Wie Sie ein solches Risiko vermeiden können? Lassen Sie von einem Rechtsanwalt die Rückabwicklung Rentenversicherung oder den Widerrufen der Lebensversicherung prüfen. Wirtschaftlich betrachtet ist eine Rückabwicklung einer Kündigung durchaus vorzuziehen.

Gerichtliche Entscheidungen zum Widerruf

Der Europäische Gerichtshof (kurz EuGH) hat in seinem Urteil vom 07.05.2014 zum Aktenzeichen IV ZR 76/11 entschieden, dass Verträge über Lebensversicherungen ohne eine darin ordnungsgemäß enthaltene Widerrufsbelehrung auch jetzt noch widerrufen werden können – und das wirksam. Diese Regelung findet auf die Verbraucher Anwendung, die im Zeitraum von 1997 bis 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und bei dem Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß zu dem bestehenden Widerrufsrecht belehrt worden sind. Erfolgt die Übermittlung der Widerrufserklärung, so hat der Versicherungsnehmer ein Erstattungsrecht bezüglich des komplett eingezahlten Betrags. Außerdem kann er gegenüber der Versicherung auch eine Entschädigung aufgrund der Überlassung der Beiträge verlangen.

Die Folgen eines solchen Widerrufs

Es erfolgt eine Erstattung des Gesamtbetrags der geleisteten Einzahlungen – ohne Abzug eventueller Kosten oder Gebühren. Verzinst wird dieser Betrag mit durchschnittlich fünf Prozent über dem jeweiligen für das Jahr geltenden Basiszinssatz. Dies ist oftmals deutlich mehr, als der Garantiezins betragen würde. Hinweise und Tipps gibt es auf der Website http://jetzt.rueckabwicklung24.de/.